Sicherheit im Kinderzimmer
Sicherheit ist das wichtigste Kriterium, das beim Spielzeugkauf beachtet werden muss. Es bedeutet, dass jede Gesundheitsgefährdung des Kindes durch Spielzeug ausgeschlossen wird, wie es selbstverständlich auch die europäische und bundesdeutsche Gesetzgebung vorschreibt.
Einige grundsätzliche Sicherheitstipps:
- Die EG-Richtlinie zur Spielzeugsicherheit (von 1988) definiert Spielzeug sinngemäß so: Spielzeug ist jedes Produkt, das eindeutig zum Spielzweck für Kinder unter 14 Jahren konstruiert oder bestimmt ist. Nicht als Spielzeug gelten z. B. elektrischer Kinderherd oder Dampfmaschine.
- Achten Sie darauf, dass Kanten abgerundet sind, um Verletzungen zu vermeiden.
- Holzspielzeug sollte mit schadstoffarmen Lacken und Farben behandelt sein.
- Verwenden Sie beim Basteln anstelle von gesundheitsschädigender Spezialkleber mit starken Lösungsmitteln Mehl- oder Tapetenkleister.
Achten Sie auf diese Hinweise!
Denn letztendlich tragen Sie als Eltern die Verantwortung dafür, dass Ihrem "Schützling" die maximale Sicherheit durch das richtige Spielzeug zukommt. Ihr VEDES-Fachgeschäft hilft Ihnen dabei, von der kompetenten Beratung bis hin zur geprüften Produktqualität und Produktsicherheit.
Mit der Kennzeichnung durch das CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass das Spielzeug der Europäischen Richtlinie für Spielzeuge (88/378/EWG) unter Beachtung der Europäischen Sicherheitsnorm EN 71 entspricht. Jedes Spielzeug, das in Europa vertrieben wird, auch wenn es außerhalb Europas produziert wird, muss den Kriterien dieser Richtlinie entsprechen. Die anwendbaren Sicherheitsnormen sind für alle Länder der Europäischen Union gleich.




